Änderung des Bebauungsplans - Einspruch möglich

In der Sitzung des Raumordnungsauschusses vom 26. Februar 2015 wurde die Änderung des Bebauungsplanes genehmigt.
Damit kann, sobald eine Einreichung vorliegt und diese genehmigt wurde, mit dem Bau der Wohnanlage begonnen werden.
Dagegen kann Einspruch erhoben werden!
Bis 5. März 2015 ist es möglich, formlos, auch per Mail, seinen Einwand gegen den Bebauungsplan an die Gemeinde Oberalm zu richten: gemeinde@oberalm.at
Die Kundmachung ist unter folgendem Link zu finden: http://www.oberalm.at/system/web/amtstafel.aspx?bezirkonr=0&detailonr=21...
Einen Lageplan finden Sie in der "Open Street Map" unter http://www.openstreetmap.org/#map=19/47.69317/13.10198
Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Newsletter unter http://www.villa-wittgenstein.net/newsletter-maerz-2015
Auch wenn die Einsprüche wirkungslos bleiben sollten, sind sie doch ein eindrucksvolles Statement.